Sterilisation in Zahnarztpraxen in Österreich – Leitfaden für Fachpersonal
Die Aufbereitung zahnärztlicher Instrumente ist mehr als Pflicht – sie ist zentraler Bestandteil jeder Infektionsprävention. Für Zahnarztpraxen in Österreich wurden mit der ÖZÄK-Hygieneverordnung 2025 verbindliche Standards eingeführt, die Fachpersonal in jedem Schritt der Sterilisation berücksichtigen muss.
Gesetzliche Grundlagen
Die Hygieneverordnung definiert:
- einen schriftlichen Hygieneplan mit Zuständigkeiten
- validierte Aufbereitungsverfahren für Medizinprodukte
- die Verwendung von Klasse-B-Sterilisatoren (Übergangsfrist bis Mai 2028)
- Dokumentationspflichten über Sterilisationsparameter und Freigabe
- regelmäßige Schulung und Unterweisung des Teams
Darüber hinaus gilt die Medizinprodukte-Betreiberverordnung, die vorschreibt, dass Instrumente herstellerkonform gereinigt, desinfiziert und sterilisiert werden müssen. Einmalartikel dürfen nicht wiederverwendet werden.
Der Aufbereitungsprozess im Detail
Fachpersonal sollte den Sterilisationsablauf als systematische Prozesskette verstehen:
1. Transport und Vorbehandlung
- Instrumente direkt nach Behandlung in geschlossenen Transportbehältern sichern.
- Scharfe Instrumente sicher verpacken, Schutzausrüstung (Handschuhe, Brille) tragen.
2. Reinigung
- Organisches Material muss vollständig entfernt werden, Ultraschallgeräte oder Thermodesinfektoren sind Standard.
- Manuelle Reinigung nur als Ausnahme, um Verletzungsrisiko zu vermeiden.
3. Desinfektion
- Reduzierung der Keimzahl vor der Sterilisation.
- Thermische Desinfektion bevorzugt, chemische Desinfektion nur wenn erforderlich.
4. Sterilisation
- Dampfsterilisation im Autoklav (Klasse B), Parameter: Temperatur, Druck, Zeit nach Herstellerangabe.
- Chargenkennzeichnung, Dokumentation der Prozessparameter, Freigabe durch qualifiziertes Personal.
- Regelmäßige Überprüfung mit chemischen und biologischen Indikatoren.
5. Verpackung und Lagerung
- Sterile Instrumente verpackt und beschriftet aufbewahren.
- Lagerung in geschlossenen, staub- und feuchtigkeitsfreien Schränken.
Sterilisationsraum – Workflow & Hygiene
- Zonierung „unrein“ vs. „rein“: Trennung physisch oder durch klare Prozessabfolge.
- Oberflächen: desinfektionsmittelbeständig, fugenlos, leicht zu reinigen.
- Arbeitsfluss: Kontamination → Reinigung → Sterilisation → Lagerung.
- Ausstattung: Waschbecken mit berührungsloser Armatur, Autoklav, Reinigungs-/Desinfektionsgeräte, Dokumentationssysteme.
Ein optimal gestalteter Steri-Raum minimiert Fehler und sichert Prozessqualität.
Qualitätssicherung & Dokumentation
- Chemische, mechanische und biologische Kontrolle jeder Charge.
- Sterilisator-Validierung und Wartung dokumentieren.
- Dokumentation: Chargennummer, Datum, Gerätedaten, Freigabe. Mindestaufbewahrung: 7 Jahre.
Praxistipp für Fachpersonal
- Schulungen regelmäßig durchführen, Hygienestandards kommunizieren.
- Prozesse standardisieren, Checklisten verwenden.
- Einmalinstrumente strikt trennen – Wiederaufbereitung verboten.
- Sterilisator regelmäßig validieren – nicht nur nach Vorschrift, sondern als Routine.
Fazit
Sterilisation in der Zahnarztpraxis ist ein hochgradig regulierter, präziser Prozess, bei dem jede Abweichung Risiken für Patient:innen und Personal birgt. Fachpersonal trägt die Verantwortung, die Prozesse korrekt umzusetzen, zu dokumentieren und zu überwachen.
Mit klaren Abläufen, validierten Geräten und konsequenter Schulung erfüllt man nicht nur die ÖZÄK-Hygieneverordnung, sondern sichert die höchste Patientensicherheit – und das Vertrauen in die Praxis.
